Seit dem 1. Januar 2020 sind die Bestimmungen über Interessenkonflikte für sämtliche Finanzmarktteilnehmer einheitlich in Art. 25 ff. FIDLEG geregelt. Die Dissertation untersucht die Bestimmungen zur präventiven Verhinderung von Interessenkonflikten durch Mitarbeitergeschäfte. Sie analysiert Art. 27 FIDLEG dogmatisch und ordnet die Bestimmung innerhalb der bestehenden Rechtsordnung systematisch ein. Neben dem FIDLEG liegt der Fokus auf Aufsichts- und Selbstregulierungsbestimmungen sowie Rundschreiben. Die erforderlichen Pflichten von Finanzdienstleistern werden schliesslich anhand eines Weisungsvorschlags aufgezeigt.