Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,5, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Karlsruhe, früher: Berufsakademie Karlsruhe (Fachbereich Steuern und Prüfungswesen), Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Konzernabschluss hat die Aufgabe, den umfangreichen Informationsbedürfnissen eines international vielschichtigen Adressatenkreises gerecht zu werden. Um eine europaweite Vergleichbarkeit von Konzernabschlüssen zu ermöglichen, ist ein einheitliches international anerkanntes Regelwerk, in Bezug auf die Konzernrechnungslegung, erforderlich. Hierfür hat das Europäische Parlament eine EU-Verordnung erlassen, welche vorsieht, dass kapital-marktorientierte Unternehmen in der Europäischen Union für ab dem 01.01.2005 beginnende Berichtsjahre ihren Konzernabschluss nach den Regelungen der IAS/IFRS aufstellen müssen. Nichtkapitalmarktorientierten Konzernmüttern wurden hierfür Wahlrechte eingeräumt. Auch gibt es Ausnahmen, die eine Übergangsregelung bis zum 01.01.2007 vorsehen.Diese EU-Verordnung hat unmittelbare Rechtswirkung auf die börsennotierten Unternehmen der einzelnen Mitgliedsstaaten. Europaweit werden ab dem 01.01.2005 etwa 7.000 Konzernmütter, in Deutschland nahezu 750, unmittelbar von dieser Rechnungslegungspflicht erfasst. Bei näherer Betrachtung lässt es sich auch nicht von der Hand weisen, dass eine Konsolidierung nach IAS/IFRS auch für Konzerne ohne Kapitalmarktbezug erhebliche Vorteile bringt. Dies ist vor allem im Hinblick auf die sich ändernden Rahmenbedingungen für die Unternehmensfinanzierung, z. B. in Bezug auf die Internationalisierung oder Basel II, zu sehen. Es wird erwartet, dass eine Umstellung auf IAS/IFRS auch im „gehobenen Mittelstand“ mittelfristig erfolgen wird.6Die Unternehmensleitung eines Konzerns ist nicht nur am wirtschaftlichen Erfolg von Zusammenschlüssen interessiert, sondern auch an deren bilanzieller Abbildung, welcher eine große Bedeutung beigemessen wird. Eine entscheidende Rolle nimmt hierbei der Goodwill ein, der bei Unternehmenserwerben immer dann entsteht, wenn der Erwerber für das Akquisitionsobjekt einen, über dessen Unternehmenswert hinausgehenden Kaufpreis zahlt. Die bilanzielle Behandlung dieser Position hat enorme Konsequenzen für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Erwerbers und ist daher oftmals Gegenstand bilanzpolitischer Überlegungen. Durch die Einführung des IFRS 3 zu Unternehmenszusammenschlüssen hat sich die Problematik des Goodwills noch weiter verschärft. Mit IFRS 3 sind wesentliche Änderungen in Bezug auf die Ermittlung, Bilanzierung und auch Folgebewertung des Goodwills vorgenommen worden.