Das Internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr
Das Internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr
In der Fassung des Zusatzübereinkommens vom 19. September 1906 und in Verbindung mit den einheitlichen Zusatzbestimmungen des internationalen Transportkomitees und mit dem Betriebs-Reglement des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen