Seit Inkrafttreten des Reformvertrages von Lissabon ist die Europ�ische
Grundrechtecharta rechtsverbindlich. Sie bindet nicht nur die
Organe und Einrichtungen der EU, sondern auch die Mitgliedstaaten
bei der Durchf�hrung des Unionsrechts.
Der EuGH hat schon in zahlreichen Entscheidungen auf die Vorschriften
der Charta Bezug genommen, in seiner j�ngsten Rechtsprechung
(�kerberg Fransson-Urteil) wurde der enge Anwendungsbereich
(Artikel 51) offensiv ausgeweitet. Damit kommt der Charta auch f�r
den Menschenrechtsschutz auf nationaler Ebene grosse Bedeutung
zu � und es ergeben sich Konfliktfelder zwischen dem EuGH und
nationalen Verfassungsgerichten.
Zur Neuauflage
Schwerpunkte der 4. Auflage sind
�� das Verh�ltnis der Charta zur Europ�ischen Menschenrechtskonvention
und zu den Gew�hrleistungen der deutschen Verfassung
�� Schutzbereiche der Charta, die das Grundgesetz nicht ausdr�cklich
erw�hnt
�� die prozessuale Durchsetzung der Unionsgrundrechte.
�� Alle einschl�gigen Entscheidungen des EuGH, des EGMR, des
Bundesverfassungsgerichts und anderer nationaler Verfassungsgerichte
sind eingehend erl�utert.